Soziales

Soziales

  • Die Stadt muss selbstverständlich eine Solidargemeinschaft sein, in der die Schwächeren von den Stärkeren getragen werden.

  • Die Ausgabenpolitik im größten Haushaltsanteil muss jedoch grundsätzlich überprüft und mit nachvollziehbaren Vergaberegeln ausgestattet sein, um parteipolitische Einflussnahme zu Gunsten oder Ungunsten einzelner Träger zu unterbinden.

  • Vergabegrundlage muss immer das Leistungsangebot sein, das im Vertrag vereinbart wird.

  • Beendigung des Automatismus in Bezug auf Leistungen und Verträge, sondern einheitliche und transparente Leistungsverträge mit auskömmlichen Finanzierungs- und Zuschussmodellen. 

  • Überprüfung von Mietmodellen oder Kostenübernahmen für Sondereffekte (z. B. die Kostenübernahme von Gebäudesanierungen im Eigentum des Trägers) durch die Stadt.

  • Evaluierung und Revision von Zuschuss-Verträgen in Bezug auf die vereinbarte Kostenstruktur und dem haushaltsrechtlichen Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.