Die Stadt muss selbstverständlich eine Solidargemeinschaft sein, in der die Schwächeren von den Stärkeren getragen werden.
Die Ausgabenpolitik im größten Haushaltsanteil muss jedoch grundsätzlich überprüft und mit nachvollziehbaren Vergaberegeln ausgestattet sein, um parteipolitische Einflussnahme zu Gunsten oder Ungunsten einzelner Träger zu unterbinden.
Vergabegrundlage muss immer das Leistungsangebot sein, das im Vertrag vereinbart wird.
Beendigung des Automatismus in Bezug auf Leistungen und Verträge, sondern einheitliche und transparente Leistungsverträge mit auskömmlichen Finanzierungs- und Zuschussmodellen.
Überprüfung von Mietmodellen oder Kostenübernahmen für Sondereffekte (z. B. die Kostenübernahme von Gebäudesanierungen im Eigentum des Trägers) durch die Stadt.
Evaluierung und Revision von Zuschuss-Verträgen in Bezug auf die vereinbarte Kostenstruktur und dem haushaltsrechtlichen Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
